Statuten
Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung «SwissDiplomats – ZurichNetwork» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Zürich.
Art. 2 Zweck
Der Zweck des Vereins besteht in
- der Pflege des Kontaktes zu ehemaligen und aktiven Schweizer Diplomaten und Diplomatinnen
- der Pflege des Kontaktes zu potentiellem diplomatischem Nachwuchs
- der Pflege der Beziehungen und Förderung des Verständnisses in der Öffentlichkeit für aussenpolitische Themen
- der Zusammenarbeit mit den diplomatischen Akteuren der Schweiz zur Stärkung der schweizerischen Aussenpolitik
- der Durchführung von Anlässen für Mitglieder und Gäste zu aussenpolitischen Themen
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
Art. 3 Mitgliedschaft
Es bestehen folgende Mitgliederkategorien:
Einzelmitgliedschaft, Paarmitgliedschaft, Gönnermitgliedschaft,
Studentenmitgliedschaft, Ehrenmitgliedschaft.
Alle Mitgliederkategorien sind stimmberechtigt.
Mitglieder können werden,
- ehemalige oder aktive schweizerische Diplomaten und Diplomatinnen
- andere Personen, die eine berufliche Tätigkeit in auswärtigen Angelegenheiten ausüben oder ausübten
- ehemalige oder aktive Diplomaten und Diplomatinnen Liechtensteins
- Personen, welche die Vereinszwecke unterstützen
- gemeinnützige Institutionen und Unternehmungen
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Gönnermitglieder können Personen oder Institutionen werden, welche sich mit dem Zweck des Vereins verbunden fühlen und den Verein finanziell unterstützen möchten.
Ehrenmitglieder oder Ehrenpräsidenten können Personen werden, die sich um die schweizerische Diplomatie oder den Vereinszweck besonders verdient gemacht haben. Sie werden vom Vorstand ernannt.
Art. 4 Erlöschen der Mitgliedschaft; Austritt und Ausschluss
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben (per Email) wird an den Vorstand gerichtet. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angabe von Gründen aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Entscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.
Bleibt ein Mitglied trotz wiederholter Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, erfolgt der Ausschluss durch Beschluss des Vorstandes.
Art. 5 Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Mitgliederbeiträge
- Spenden und Zuwendungen aller Art
- Beiträge Dritter
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Art. 6 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Rechnungsrevision
Die Organe des Vereins sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig und haben nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen (sofern dies die Finanzen erlauben).
Art 7 Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der ersten Jahreshälfte statt. Die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung können der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe des Zweckes verlangen.
Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Die Einladung, wie auch der übrige Schriftverkehr, kann ausschliesslich per E-Mail erfolgen. Die Mitgliederversammlung kann Beschlüsse auf dem Zirkularweg fassen, wenn sämtliche Mitglieder zustimmen.
Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens eine Woche im Voraus schriftlich an den Vorstand zu richten.
Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten, bzw. Präsidentin geleitet oder im Verhinderungsfall von einem Stellvertreter, bzw. Stellvertreterin. Es wird ein Protokoll geführt, in dem mindestens die Beschlüsse der Mitgliederversammlung enthalten sind.
Art. 8 Aufgaben
Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Geschäfte:
- Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes und der Revision
- Festsetzung und Änderung der Statuten (zwei Drittel der Anwesenden)
- Abnahme der Jahresrechnung (Kalenderjahr) und des Revisionsberichts
- Beschluss über das Jahresbudget
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Behandlung von Ausschlussrekursen (einfaches Mehr)
Art. 9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei, jedoch höchstens sieben Mitgliedern; diese sind in der Regel ehemalige Diplomatinnen und Diplomaten oder andere Personen mit langjähriger Berufserfahrung in auswärtigen Angelegenheiten. Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Der Vorstand, insbesondere der/die Präsident/Präsidentin besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich.
Art. 10 Webseite
Der Verein betreibt eine Webseite, welche über den Verein und dessen Aktivitäten informiert.
Art. 11 Revision
Die Rechnungsprüfung wird von zwei Personen durchgeführt. Sie kontrollieren die Buchführung und führen jährlich eine Revision durch. Sie erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich.
Art. 12 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen; jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 13 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einem Stimmenmehr von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation. Der Vorstand bestimmt den Empfänger.
Art. 14 Inkrafttreten
Die Statuten sind an der Gründungsversammlung in Zürich am 2. Juli 2011 angenommen worden.
Eine Revision der Statuten erfolgte durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 13. Juni 2018 (Vergrösserung des Vorstandes).
Eine Revision der Statuten erfolgte durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 22. Juni 2021 (Zweck, Mitgliederkategorien, diverse Formulierungen)